AGB
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Unterlagen
FUCHSKONZEPT GmbH, Kastanienallee 10, 12587 Berlin (nachfolgend „FUCHSKONZEPT“) ist eine Agentur für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
FUCHSKONZEPT übermittelt Informationen, einschließlich Pressemitteilungen, Pressemappen, Beiträge, Fachartikel, Advertorials, Success Storys, Anwenderberichte etc., sowie Begleitmaterial (zusammenfassend nachfolgend „Unterlagen“), sei es in Bezug auf FUCHSKONZEPT selbst oder seine Kunden, ausschließlich für die gewöhnliche, nicht-exklusive Nutzung der Unterlagen im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung an die Presse, Journalisten, Verlage oder sonstige Dritte (zusammenfassend nachfolgend „Presse“).
Durch Verwendung bzw. Veröffentlichung der Unterlagen (ganz oder in Teilen) erkennt die Presse an, dass FUCHSKONZEPT nicht für die Richtig- und/oder Rechtmäßigkeit der Unterlagen, deren Verwendung bzw. Veröffentlichung haftet, es sei denn, FUCHSKONZEPT, seinen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Eine eventuelle Haftung von FUCHSKONZEPT für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
AGB Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Agenturleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FUCHSKONZEPT GmbH, Kastanienallee 10, 12587 Berlin (nachfolgend „FUCHSKONZEPT“) und allen Unternehmern, die die Leistungen von FUCHSKONZEPT in Anspruch nehmen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von FUCHSKONZEPT erfolgt ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Bestimmungen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von FUCHSKONZEPT ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FUCHSKONZEPT gelten auch dann, wenn FUCHSKONZEPT in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bestimmungen sonst abweichenden Bedingungen eines Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen FUCHSKONZEPT und dem Kunden kommt durch das verbindliche Angebot von FUCHSKONZEPT unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Annahme dieses Angebotes, die durch Gegenzeichnung des Angebotes durch den Kunden erfolgt, zustande.
(2) Geht FUCHSKONZEPT innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen nach Übermittlung des Angebotes an den Kunden keine Annahme des Kunden zu, kommt es nicht zu einem Vertragsschluss, es sei denn, das Angebot enthält eine längere Bindungsfrist, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahme noch nicht abgelaufen ist, oder FUCHSKONZEPT nimmt die verspätete Annahme des Kunden trotz Ablauf der Bindungsfrist ausdrücklich an oder beginnt mit der Erbringung der Dienstleistungen.
§ 3 Leistungen von FUCHSKONZEPT
(1) FUCHSKONZEPT ist eine Agentur für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und erbringt Beratungs- und Dienstleistungen in diesem Bereich. FUCHSKONZEPT erbringt die jeweiligen Leistungen entsprechend der im Angebot aufgeführten Leistungsbeschreibung und den dort genannten Anforderungen.
(2) Arbeitsort für die Erbringung der Leistungen sind die Geschäftsräume von FUCHSKONZEPT, sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
(3) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von FUCHSKONZEPT ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(4) FUCHSKONZEPT übernimmt keine Garantie, es sei denn, FUCHSKONZEPT hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie übernommen.
(5) FUCHSKONZEPT ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung einzuschalten.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Beratungsleistungen von FUCHSKONZEPT durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird FUCHSKONZEPT insbesondere die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und dienlichen Informationen, Unterlagen und Daten unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. FUCHSKONZEPT verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung der vom Kunden übermittelten Daten und Informationen.
(2) Bittet FUCHSKONZEPT den Kunden im Hinblick auf einzelne Arbeitsergebnisse, Konzepte oder Ausgaben für Fremdkosten um Genehmigung, wird der Kunde diese so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von FUCHSKONZEPT und damit die Realisierung der PR- oder sonstigen Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Die durch die nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehenden Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann FUCHSKONZEPT aus diesem Grunde die Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb einer etwaig als verbindlich vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Etwaige hierdurch verursachte Mehraufwendungen kann FUCHSKONZEPT von dem Kunden ersetzt verlangen. Weitergehende Ansprüche von FUCHSKONZEPT wegen Verletzung der Pflichten des Kunden bleiben vorbehalten.
(4) Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet, ausschließlich korrekte Daten an FUCHSKONZEPT zu übermitteln. Sofern sich die an FUCHSKONZEPT übermittelten Informationen, Angaben und/oder Daten vor Erledigung des Auftrags ändern, ist der Kunde verpflichtet, FUCHSKONZEPT hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde garantiert, dass die Informationen, die er an FUCHSKONZEPT übermittelt, richtig und vollständig sind. Sofern der Kunde dieser Vorschrift zuwider handelt, haftet er hierfür vollumfänglich und hat FUCHSKONZEPT den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für den Schaden bzw. Mehraufwand der dadurch entsteht, dass Arbeiten von FUCHSKONZEPT infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder geänderten oder unvollständigen Angaben von FUCHSKONZEPT ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
(5) Soweit der Kunde FUCHSKONZEPT Informationen, Vorlagen, Texte, Bilder, Zeichnungen, Grafiken, Elemente oder sonstiges Material (zusammen nachfolgend „Unterlagen“ genannt) zur Verwendung im Rahmen der Leistungserbringung von FUCHSKONZEPT überlässt, garantiert er, dass er zur Übermittlung und Verwendung dieser Unterlagen berechtigt ist. Er garantiert im Übrigen, dass sämtliche Unterlagen, die er an FUCHSKONZEPT im Rahmen der Leistungserbringung zur auftragsgemäßen Verwendung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind.
§ 5 Zusammenarbeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Fairness und Rücksichtnahme sowie zur Verschwiegenheit über die Vertragsmodalitäten, einschließlich der vereinbarten Vergütung.
(2) Die Leistungserbringung durch FUCHSKONZEPT bedarf typischerweise des ständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Basis der Tätigkeit von FUCHSKONZEPT bildet das rechtzeitige, vollständige und korrekte Briefing durch den Kunden.
(3) Erstellt FUCHSKONZEPT über ein mündliches Briefing des Kunden oder eine mündliche Besprechung mit dem Kunden ein schriftliches Protokoll und übermittelt dieses dem Kunden im Anschluss, gelten die darin enthaltenen Absprachen und Einzelaufträge sowie der sonstige Inhalt als verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Übermittlung an den Kunden schriftlich unter Angabe der Gründe widerspricht.
(4) FUCHSKONZEPT ist nicht verpflichtet, für die rechtliche Absicherung der Leistungen zu sorgen und haftet grundsätzlich nicht für daraus resultierende Nachteile und/oder Risiken. Der Kunde stellt FUCHSKONZEPT insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(5) FUCHSKONZEPT ist nicht verpflichtet, die in den Arbeitsergebnissen von FUCHSKONZEPT enthaltenen Aussagen/Angaben über den Kunden und seine Produkte und/oder Leistungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, sofern diese in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten waren, sie von dem Kunden vorgegeben wurden oder die Arbeitsergebnisse von dem Kunden freigegeben wurden.
(6) FUCHSKONZEPT legt dem Kunden alle Entwürfe von Arbeitsergebnissen vor der Veröffentlichung zwecks Prüfung und Freigabe vor (E‑Mail an einen mit dem jeweiligen Projekt befassten Mitarbeiter ist ausreichend). Der Kunde übernimmt mit Freigabe (E‑Mail eines Mitarbeiters ist ausreichend) die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text sowie deren Rechtmäßigkeit.
§ 6 Vergütung, Reisekosten, Auslagen und Fremdkosten
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem in dem Angebot von FUCHSKONZEPT für die angebotenen Leistungen angegebenen Preis. Sofern das Angebot keinen Preis enthält oder der Kunde zusätzliche Leistungen, die nicht von dem Angebot umfasst sind, bei FUCHSKONZEPT in Auftrag gibt, werden diese Leistungen von FUCHSKONZEPT auf Stundenbasis abgerechnet, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für Mehraufwand von FUCHSKONZEPT, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden.
(2) Alle von FUCHSKONZEPT angegebenen Preise verstehen sich netto in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen für Termine, die außerhalb Berlins stattfinden, und bei denen der Kunde die Anwesenheit eines oder mehrerer Mitarbeiter von FUCHSKONZEPT wünscht oder die das Projekt zwingend erfordert, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, das Angebot umfasst ausdrücklich eine bestimmte Anzahl an Dienstreisen. Die Reisezeit wird nach dem in § 6 Ziffer 1 genannten Stundensatz abgerechnet.
(4) Barauslagen und besondere Kosten, die FUCHSKONZEPT auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen zum Beispiel außergewöhnliche Kommunikations‑, Versand- und Vervielfältigungskosten.
(5) Zollkosten, Gebühren und sonstige Abgaben, einschließlich GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen und Künstlersozialversicherungsabgaben sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn sie erst nachträglich erhoben werden.
(6) Vom Kunden genehmigte Fremdkosten, also Kosten und Auslagen, die bei PR-Maßnahmen entstehen, wie z.B. Bewirtungskosten, Honorare für Fotografen, Druck- und Versandkosten, Layout‑, Satz- und Reprokosten, Kosten für Werbebuchungen (z.B. Anzeigenschaltung, Newsletter, Banner, AdSpots, Whitepaper usw.) etc., werden an den Kunden ohne Aufschlag einer Agenturprovision weiterberechnet; es sei denn, der Kunde übernimmt diese Kosten direkt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) FUCHSKONZEPT stellt die Leistungen sofort nach ihrer Erbringung in Rechnung; bei wiederkehrend zu erbringenden Leistungen jeweils auf Monatsbasis am Ende eines Monats.
(2) Die Vergütung ist nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Leistet der Kunde nicht innerhalb der Fälligkeit, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. FUCHSKONZEPT ist berechtigt, jährliche Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweils nach § 247 BGB gültigen Basiszinssatz von dem Zeitpunkt an zu verlangen, zu dem der Kunde in Verzug geraten ist. Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach bzw. werden Zahlungsaktionen des Kunden nicht durchgeführt oder rückbelastet, ist FUCHSKONZEPT überdies – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – berechtigt, weitere Leistungen bis zum Begleichen der Forderungen einzustellen.
§ 8 Einräumung von Nutzungsrechten
Vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs. (1) dieses Vertrages gehen die Nutzungsrechte an den vom Kunden freigegebenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen, die von FUCHSKONZEPT erstellt wurden (verwendetes Fremdmaterial ist ausgenommen), exklusiv und für alle Nutzungsarten zeitlich und inhaltlich unbeschränkt auf den Kunden über. Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, sind die Nutzungsrechte auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei FUCHSKONZEPT.
§ 9 Eigenwerbung, Urheberbenennung
(1) FUCHSKONZEPT ist es gestattet, unter dem abgeschlossenen Vertrag erzeugte Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung dieses Vertrages – unentgeltlich zu nutzen.
(2) Der Kunde steht FUCHSKONZEPT während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung als Referenzkunde zur Verfügung. Es ist FUCHSKONZEPT während und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gestattet, den Kunden Dritten gegenüber als Referenz zu benennen sowie im Rahmen der Referenzkundenliste – auch auf der Website von FUCHSKONZEPT – unter Verwendung des Logos des Kunden zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, während der laufenden Geschäftsbeziehung auf Anfrage von FUCHSKONZEPT ein Referenzkundenstatement abzugeben.
§ 10 Haftung, höhere Gewalt, Freistellung
(1) Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Absätzen haftet FUCHSKONZEPT zudem – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FUCHSKONZEPT, seinen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(2) Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen von FUCHSKONZEPT verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Für Schäden, die durch FUCHSKONZEPT, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet FUCHSKONZEPT nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf. In diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung bezüglich des zu ersetzenden Schadens nach Absatz (2) dieser Haftungsregelung entsprechend.
(4) Eine eventuelle Haftung von FUCHSKONZEPT für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(5) Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung von FUCHSKONZEPT ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von FUCHSKONZEPT bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.
(6) Die Parteien haften nicht für Nicht‑, Schlecht- oder Spätleistungen, soweit diese ihren Grund in Umständen haben, die außerhalb der Kontrollmöglichkeit der jeweiligen Vertragspartei liegen („höhere Gewalt“); insbesondere besteht keine Haftung für widrige Wetterbedingungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Störung oder Unterbrechung der Energieversorgung, Blitzeinschlag oder Feuer, Krieg, bürgerkriegsähnliche Zustände oder Lieferengpässe, die nicht auf einem Verschulden der jeweiligen Vertragspartei beruhen. Die Vertragspartei, der eine vertragliche Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich ist, hat die andere Vertragspartei unverzüglich von den Umständen in Kenntnis zu setzen, die die vertragsgemäße Leistungserbringung verhindern. Nach dem Wegfall des Umstandes, der die vertragsgemäße Leistungserbringung verhindert hat, hat die betroffene Vertragspartei die vertragsgemäße Leistungserbringung unverzüglich wieder aufzunehmen.
(7) Im Falle des Vorliegens eines oder mehrerer der folgenden Gründe wird der Kunde FUCHSKONZEPT von jeglicher Haftung oder sonstigen Ansprüchen sowie Folgen von Verwaltungsverfahren, Klagen, oder Vollstreckungsmaßnahmen Dritter (jeweils als „Anspruch Dritter“ bezeichnet) freistellen, die gegenüber FUCHSKONZEPT geltend gemacht, erhoben oder gegen FUCHSKONZEPT angestrengt worden sind, soweit nicht FUCHSKONZEPT seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden verletzt hat:
(a) Missbrauch oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Leistungen;
(b) vom Kunden an FUCHSKONZEPT übermitteltes Material verletzt ein Urheberrecht, eine Marke, ein Patent, ein sonstiges gewerbliches Schutzrecht eines Dritten oder sonstige Rechte Dritter.
Sofern FUCHSKONZEPT wegen einem Anspruch Dritter von dem Kunden freigestellt werden möchte, hat FUCHSKONZEPT den Kunden unverzüglich schriftlich über die Situation, aus der sich der Anspruch Dritter ergibt, in Kenntnis zu setzen. Der Kunde übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung gegen den Anspruch Dritter, einschließlich der Kosten für Verhandlungen, Vergleiche und Rechtsmittel.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag zwischen Kunde und FUCHSKONZEPT tritt mit Zugang der Annahme des Angebotes bei FUCHSKONZEPT in Kraft, es sei denn, das Angebot sieht ausdrücklich einen anderen Vertragsbeginn vor.
(2) Hat der Kunde einmalig von FUCHSKONZEPT zu erbringende Dienstleistungen bestellt, endet der Vertrag mit Erbringung der Dienstleistung und Zahlung der Vergütung durch den Kunden. Vorzeitig kann der Vertrag in diesem Fall nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
(3) Sofern das Angebot nicht etwas anderes bestimmt, hat ein Vertrag über eine wiederkehrend zu erbringende Dienstleistung eine unbefristete Laufzeit. Er kann jedoch von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Quartals ordentlich gekündigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Einer Begründung bedarf die ordentliche Kündigung des Vertrages nicht.
§ 12 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und FUCHSKONZEPT mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
(2) Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und FUCHSKONZEPT findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sich aus dem Angebot ergebenden Leistungsbeschreibung, gehen die Bestimmungen des Angebotes vor.
(2) Aufrechnungsrechte sind gegenüber FUCHSKONZEPT ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen FUCHSKONZEPT, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von FUCHSKONZEPT anerkannt worden sind.
(3) Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können FUCHSKONZEPT gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, aus dem FUCHSKONZEPT Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht.
(4) Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FUCHSKONZEPT.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden, Erklärungen oder sonstiger Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und den wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.